Unfall- & Schadensgutachten

Sie sind in einen Unfall geraten und benötigen qualifizierte Hilfe? Bei uns sind Sie genau richtig.

Die Ingenieurbüro Baumann KFZ-Sachverständige GmbH stellt die Schadenshöhe mit Sympathie und Sachverstand an Ihrem unfallbeschädigten Fahrzeug fest.

Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, ist objektives Expertenwissen bei der Klärung der Schadenshöhe erforderlich.

Für die Schadenregulierung ermitteln wir präzise alle Details, die wichtig sind. Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte die freie Wahl des Gutachters. Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung, sofern die Bagatellschadengrenze (derzeit rund 750 Euro) nicht unterschritten wird. Bei einem Kaskoschaden ist der Geschädigte bei der Gutachtenbeauftragung an die Weisung des Versicherers gebunden.

Sollte ein sogenannter Bagatellschaden vorliegen, scheuen sie sich nicht uns zu kontaktieren, wir weisen Sie im Rahmen der Fahrzeugbesichtigung in jeden Fall darauf hin. Unsere Sachverständigen stehen Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite, wenn es um den Reparaturweg und die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug geht.

Reicht nicht auch ein Kostenvoranschlag aus?

Oft stellt sich nach einen Unfall die Frage, ob ein Kostenvoranschlag oder ein unabhängiges KFZ-Gutachten erstellt werden soll.

Die Frage, ob auch ein Kostenvoranschlag ausreicht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Vor- und Nachteile liegen jedoch auf der Hand. Diese haben wir in einem extra Beitrag für Sie aufgeführt.

Kostenvoranschlag

  • Keine Wertminderung
  • Kein Restwert
  • Keine bildliche Dokumentation
  • Kein Nutzungsausfall
  • Ausführlichkeit

KFZ-Gutachten

  • Ggf. Nutzungsausfallentschädigung
  • Berücksichtigung der Wertminderung
  • Restwert des Unfallfahrzeugs
  • Angabe der Reparaturdauer
  • Detaillierte Schadensbilder
  • Fiktive Abrechnung nach Gutachten